Richterausbildung
Hinweise zur einheitlichen Richterausbildung (Stand 16.10.2013) 1. Um die Ausbildung zum Richter beginnen zu können, müssen als erstes folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: a) Zugehörigkeit zu einem eingetragenen Verein für Katzen; b) fünf Jahre Zuchterfahrung. 2. Stewardzeugnisse Um als Richterschüler zugelassen zu werden, müssen zunächst 15 Stewardzeugnisse erworben werden. Dabei muss der jeweilige Richter auf den Zeugnissen vermerken, inwieweit der Steward Interesse für bzw. Kenntnis über den Standard der zum Richten geholten Rassen bewiesen hat. 3. Richterschülertätigkeit Nach Vorlage der erforderlichen Stewardzeugnisse und erfolgreich bestandener schriftlicher Vorprüfung erfolgt die Tätigkeit als Richterschüler. Diese sollte einen Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten. Innerhalb dieses Zeitraums muss das erste Examen abgelegt werden. Richterschüler können nur von Richtern ausgebildet werden, die mindesten zwei Jahre ihre Tätigkeit in der jeweiligen Haarkategorie ausgeübt haben. 4. Richterexamen Das Examen wird von zwei WFU-Allround-Richtern der entsprechenden Haarkategorie abgenommen, die mindestens 2 Jahre ihre Tätigkeit ausgeübt haben müssen. Im Examen müssen jeweils mindestens 10 Tiere der entsprechenden Rasse gerichtet werden, bei seltenen Rassen mindestens 3. Dabei werden Rassen aufgelistet, in denen das Examen abgelegt wurde. Im Examen müssen Farbe und Geschlecht (außer bei Kastraten) vom zu prüfenden Richterschüler bestimmt werden. Die Anmeldung zum Richterexamen erfolgt bei der Generalsekretärin der W*F*U. Es werden pro Haarkategorie für das erste abzulegende Examen € 60,- (inkl. den entsprechenden Standards sowie allgemeinen Informationen für den Richter) erhoben, für die folgenden Examensprüfungen der anderen Haarkategorien sind jeweils € 40,- zu entrichten, jeweils im voraus. Für die Anmeldung zum Richterexamen ist die nachstehende Gesamtzahl von Richterschülerzeugnissen für das erste Examen erforderlich. Vor Beginn des Examens findet ein Vorgespräch mit den Richtern statt, die das Examen abnehmen sollen. Anschließend erfolgt die schriftliche (theoretische), dann die praktische Prüfung, wobei zwischen den beiden Prüfungen ein kurzer Zeitraum liegen kann, der aber nicht länger als 6 Monate betragen darf. Bei der theoretischen Prüfung sind ca. 120 Fragen zu beantworten, bei denen auch Fragen über die selteneren Rassen zu beantworten sind. Nach bestandenen Examen aller Rassen in einer Haarkategorie (Allround-Richter) ist dann für das zweite Allround-Examen der nächsten Haarkategorien nur noch die verringerte Anzahl von Zeugnissen nötig. für die erste Prüfung für die zweite Prüfung a. Halblanghaar 20 15 b. Kurzhaar 20 15 c. Langhaar und Exotic Shorthair 20 15 Folgendes ist dabei allgemein gültig: Die Gesamtzahl der Richterschülerzeugnisse in einer Haarkategorie sollte 8 bis 10 von jeder einzelnen Rasse beinhalten, bei selten anzutreffenden Rassen mindestens 5. Zu a.: Um Allround-HLH-Richter werden zu können, müssen Examen für die am häufigsten vorkommenden Rassen abgelegt werden; diese sind: Balinese/Javanese, Hl. Birma, Highlander, Maine Coon, Norw. Waldkatze, Ragdoll, Sibirer/Neva Masquerade, Somali, Türk. Angora, Türk. Van. Zu den seltener auf Ausstellungen anzutreffenden Rassen gehören Nebelung, Selkirk Rex, Tibeter. Hierfür werden in der schriftlichen Prüfung spezifische Fragen gestellt, um die Kenntnisse des angehenden Richters zu belegen. Zu dem bestandenen Examen werden dann diese Rassen zugerechnet, wobei im Falle eines zu richtenden Tieres dieser Rassen der jeweilige Standard angewandt werden muss. Zu b.: Um Allround-KH-Richter werden zu können, gilt entsprechend die zu a. genannte Regelung, wobei zu den am häufigsten vorkommenden Rassen folgende zählen: Abessinier, Bengal, Brit. Kurzhaar, Burma, Devon Rex, OKH, Siam, Siam trad./Thai. Sonderregelungen: 1. Wird das Examen für eine Rasse abgelegt, bei der es unterschiedliche Haarkategorien gibt, aber derselbe Standard gilt (z.B. Abessinier/Somali; Siam/Balinese usw.), so darf nach bestandenem Examen in einer Haarkategorie auch in der jeweils anderen Haarkategorie das Examen gemacht werden, wenn dafür 8 bis 10 (bei den selteneren Rassen (Auflistung s.o.) 5) Richterschülerzeugnisse vorliegen. 2. Für die Rasse, die der Richterschüler selber züchtet oder gezüchtet hat, kann ein Examen vorgezogen werden. Für dieses Examen sind auf jeden Fall 10 Richterschülerzeugnisse nötig. Für die theoretische Prüfung sind rund 20 allgemeine und für die entsprechende Rasse spezifische Fragen zu beantworten. 5. Richterlizenz Sind für eine Haarkategorie alle Examen bestanden, erhält der Richter eine Richterlizenz. Diese Lizenz ist für jeweils 5 Jahre gültig, es sei denn, es kommen neue Examen hinzu; dann muss die Lizenz (Richterausweis) erneuert werden. Die Überprüfung auf korrekte Einhaltung der Regeln zur Richterausbildung wird von mindestens 2 Mitgliedern der Richterkommission vorgenommen. Diesen müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden. Die W*F*U bietet ein umfangreiches Standardbuch (Loseblattsammlung) für € 35,00 (zuzügl. Porto + Verpackung) an. Alle späteren Ergänzungen/Änderungen sind im Kaufpreis enthalten und werden automatisch nachgeliefert. Sofern die Richterexamen für alle Haarkategorien in der W*F*U abgelegt werden, erhält dieser Richter € 10,00 von den Kosten des Standardbuches anschließend zurückerstattet. Die Lizenz kann für jeweils weitere 5 Jahre gegen eine Gebühr von € 25,- verlängert werden. Dieser Weg der Richterausbildung ist für alle W*F*U - Mitglieder bindend. 6. Allgemeines Die Ausstellung einer W*F*U–Richterlizenz, sofern die Examen nicht bei der W*F*U abgelegt wurden, kann gegen Vorlage der abgelegten originalen Examensurkunden, 2 Fotos und einer Gebühr von € 25,00 beantragt werden. Die W*F*U-Richter werden auf der Richterliste der WFU aufgeführt und in Gastrichter und lizenzierte W*F*U-Richter eingeteilt.